Berufliche Mobilität und soziale Sicherheit
Die Umsetzung der europäischen Koordinationsvorschriften auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrecht
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute zum beruflichen Alltag in Europa. Die Umsetzung der europäischen Koordinationsvorschriften aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EG ab 1. Juni 2002 führte zu einer Flut von neuen Rechtsvorschriften und Weisungen. Die beitrags- und leistungsrechtlichen Auswirkungen sind ohne Fachkenntnisse kaum zu verstehen. Am 1. April 2012 sind im Verhältnis Schweiz/EU die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 in Kraft getreten, welche zum 1. Januar 2015 erneut angepasst wurden. In diesem Seminar steht die praktische Anwendung dieser europäischen Koordinationsregelungen im Vordergrund.
Als Seminarteilnehmer/in erfahren Sie, ob und wann Sozialversicherungspflicht in der Schweiz oder im Ausland entsteht, wie die europäischen Koordinationsregelungen in der Praxis anzuwenden sind, welche Wahlrechte und Optionen aus Sicht der schweizerischen Sozialversicherung zur Verfügung stehen und wie die Beitragsabführung bei den von den Koordinationsregelungen betroffenen Arbeitnehmenden funktioniert.
- Theoretische Inputs
- Vermittlung von Praxiswissen
- Übungen
- Gruppenarbeiten
- Austausch
- Fälle
- Anwendung der europäischen Koordinationsvorschriften
- Konsequenzen aus den Neuregelungen ab 01.01.2016
- Die A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten
- Erfüllung der Beitragspflicht als schweizerischer Arbeitgeber im EU/EFTA-Ausland
- Sinn & Zweck von Ausnahmevereinbarungen
- Sozialrechtliche Situation bei einem weltweiten Einsatz von Arbeitnehmenden
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